Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre)


Hier finden Sie Informationen zum Ablauf in meiner Praxis:


Es ist sehr sinnvoll sich mit dem Thema Psychotherapie (psychische Krankheit) vorab zu beschäftigen. 

Hier ein paar sinnvolle Links für Sie:

https://www.bptk.de/publikationen/patientenratgeber/

https://www.kbv.de/media/sp/KBV_Ambulante_Psychotherapie.pdf

https://www.kbv.de/media/sp/KBV_Psychotherapeutische_Versorgungsangebote.pdf



1. Anmeldung

Zur Erstvorstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Sprechstunde per Mail (mail@psychotherapie-czupil.de) unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Alter des Kindes)Sie benötigen keine Überweisung und können direkt einen Termin in der Praxis vereinbaren. Die Termine zur Erstvorstellung und zur psychotherapeutischen Sprechstunde  finden in der Regel immer vormittags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr statt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage einige Zeit dauern kann. Sie benötigen keine Überweisung. Bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit.

Bei Notfällen finden Sie hier weitere Informationen:  Wichtige Nummern - Notfall

2. Sprechstunde

Sie haben bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit bis zu 5 Sprechstundentermine wahrzunehmen. In der Sprechstunde geht es um eine orientierende Erstberatung. Die Sprechstunde ist keine regelmäßige Psychotherapie und auch keine Zusage für einen Psychotherapieplatz in meiner Praxis. Zunächst wird geprüft ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Indikation/Behandlung zielführend ist. 

Am Ende der Sprechstundentermine erhalten Sie von mir die individuelle Patienteninformation (PTV11) mit detaillierten Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise (Klinik, Jugendamt, Erziehungs- und Familienberatung, fachärztliche Abklärung, Psychotherapie etc.). In meiner Praxis sind (je nach vorhandenem Platzangebot)  Gruppenpsychotherapie und Einzelpsychotherapie und möglich. 

Sollte ich in meiner Praxis keine Kapazitäten frei haben, um eine regelmäßige und langfristige Psychotherapie anbieten zu können, könnte es trotzdem für Sie sinnvoll sein, einen Sprechstundentermin zu vereinbaren. Mit dem PTV11, dass ich Ihnen dann ausstellen kann, haben Sie im Akutfall einen Anspruch auf Vermittlung eines Therapieplatzes durch die Terminservicestelle der KV RLP (https://www.kv-rlp.de/patienten/terminservicestelle/).

Wichtiges zur Sprechstunde:

- bei Kindern kommen die Eltern bzw. ein Elternteil zum ersten Termin ohne das Kind.

- bei Jugendlichen (ab 14 Jahren) können Eltern und Kind gemeinsam zum ersten Termin kommen, in der Regel kommen die Eltern bzw. ein Elternteil alleine.

- junge Erwachsene (17-21 Jahre) können sich gerne selbst vorstellen (auch ohne ihre Eltern)

- Die Sprechstundentermine finden in der Regel immer vormittags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr statt. 

weitere Informationen zur psychotherapeutischen Sprechstunde:  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/psychotherapeutische-sprechstunde

3. Probatorik

An die Sprechstunde können sich die s.g. probatorischen Sitzungen anschließen. Hier wird geschaut ob eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie helfen kann, passend ist und in welchem Setting diese stattfinden muss. Das psychische Erkrankung wird versucht noch genauer zu erfassen. 

4. Psychotherapie

Erst nach Abschluss von Sprechstunde und Probatorik kann ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden  Sie erhalten von mir dann das entsprechende Formular. Sie bekommen dann auch eine Überweisung zum behandelnden Arzt und einen Vordruck für den Konsiliarbericht, der wieder in meiner Praxis abzugeben ist. Der Antrag ist unkompliziert. Erst wenn der Antrag bewilligt ist (Wartezeit 3-4 Wochen) erhalten Sie bzw. Ihr Kind eine regelmäßige Psychotherapie in meiner Praxis.

In der Regel findet eine Psychotherapie, nach der Bewilligung der Krankenkasse, einmal pro Woche über einen längeren Zeitraum statt (unter Einbeziehung von Eltern, Erziehern oder auch Lehrern). Der Erstantrag bewilligt 15 Stunden. Dabei sind auch Stunden für die Bezugspersonen des Kindes beinhaltet. Auf Antrag können dann nochmal 15 Stunden beantragt werden. Je nach Verlauf gibt es im Anschluss daran die Möglichkeit, mit einem umfangreichen Therapieantrag, weitere Stunden zu beantragen. Sollte sich ein Erfolg früher einstellen, so kann die Psychotherapie jederzeit auch früher beendet werden.

 

Bitte denken Sie daran, die Versichertenkarte des Kindes / Patienten mitzubringen und einmal im Quartal vorzulegen.


Leistungen meiner Praxis

  • Sprechstunde (bis zu 5 Termine)
  • Einzelpsychotherapie (VT)
  • Gruppenpsychotherapie (VT)
  • Diagnostik mit aktuellen wissenschaftlichen Testverfahren (Leistung, Emotionen, Symptome, Screenings)
  • Akutbehandlung
  • Kurzzeitpsychotherapie und Langzeitpsychotherapie 
  • Bezugspersonenstunden
  • Behandlungsspektrum: ICD 10 - Kapitel V (http://www.icd-code.de/icd/code/F00-F99.html)
  • verhaltenstherapeutische Behandlung seelischer Erkrankungen unter Anwendung von evidenzbasierten aktuellen fachlichen Standards und Methoden (bis zum 21. Lebensjahr des/r Patienten/-in)
  • Vorträge, Fortbildungen und Fachberatung entsprechender Fachkräfte in sozialen Arbeitsfeldern auf Anfrage

 

Kosten

Da ich approbiert bin, werden die Kosten in meiner Praxis von Ihrer Krankenkasse übernommen (alle Kassen und Privat). Sie brauchen nur die Krankenversichertenkarte ihres Kindes mitbringen. Bei privat versicherten Patienten müsste die Klärung über die private Krankenversicherung erfolgen. Diese kann unterschiedlich ausgestaltet sein. 

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage (48h vorher). Bei Terminen, die nicht wahrgenommen werden und die nicht vorher abgesagt wurden, berechne ich ein Ausfallhonorar, das privat zu zahlen ist, da ich die Stunde in der Regel nicht so kurzfristig mit einem anderen Patienten belegen kann. Es handelt sich bei meiner Praxis um eine s.g. Bestellpraxis. 


Terminvereinbarung

mail@psychotherapie-czupil.de